Quicknavigation
Unternavigation
- Bildungsprogramm
- Gesundheit/Krankheit
- Kinder, Jugend und Familie
- Senioren
- Behindertenhilfe
- Migration
- Soziale Unterstützung
- Katastrophenschutz
- Suchdienst
- Erste Hilfe
- Rettungsdienst
- Blutspenden
- Freiwilligen Arbeit, Zivildienst und Beruf
- Fahrdienste
- Jugendrotkreuz
Suchen Sie hier Ihren Kreisverband
© 2010 | Impressum
Inhalt
Springe zurück zur Hauptnavigation
Springe zurück zur Unternavigation
Behindertenfahrdienst
Mit unserem Behindertenfahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen. Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen. Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden - wir fahren Sie, wohin Sie möchten - wann immer Sie uns brauchen.
In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Ihr örtlicher DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten.
Liegendkrankenfahrten
Aufgrund gesundheitlicher Probleme müssen Sie zu einem Arzt oder in die Klinik, ein qualifizierter Krankentransport ist jedoch nicht erforderlich. Dennoch erlaubt es Ihr Gesundheitszustand Ihnen nicht, ein Fahrzeug selbst zu führen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Wir realisieren ganz nach Ihren Bedürfnissen und den krankheitsbedingten Erfordernissen eine kompetente und bequeme Beförderung an jeden gewünschten Zielort in Deutschland und ganz Europa!
Unsere flexibel ausgestatteten Fahrdienstfahrzeuge ermöglichen Ihnen auf einfache und bequeme Art, ihr Ziel zu erreichen. Unsere DRK Mitarbeiter kennen die besonderen Bedürfnisse erkrankter oder behinderter Menschen.
In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten wird kilometergenau abgerechnet - sie zahlen also nur, wenn Sie unsere Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Ihr örtlicher DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten.



