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Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz des Deutschen Rotes Kreuzes (DRK) in Hessen ist eine öffentliche Aufgabe der Vorbeugung und der Gefahrenabwehr. Er ist ein leistungsfähiges System, das durch das Engagement der Ehrenamtlichen getragen wird.
Gesetzesgrundlage
Die Organisation und die Durchführung des hessischen Katastrophenschutzes regelt das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG in der Fassung vom 17. Dezember 1998, veröffentlicht im GVB1 Teil I, Seite 530).
Zahlen und Fakten
Die Vorhaltung (Betreuungs- und Sanitätszüge) umfast alle 40 DRK-Kreisverbände. Somit ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung im "Ernstfall" gewährleistet. Darüber hinaus unterhält der DRK-Landesverband Hessen im Rahmen der Präventivmaßnahme des Deutschen Roten Kreuzes ein überregionales Katastrophenschutzlager mit eigenem Fuhrpark (DRK-Landesverstärkung Hessen) in Fritzlar.
Ausbildung
Im Katastrophenfalle setzt das Deutsche Rote Kreuz qualifiziertes ehrenamtliches und hauptamtliches Personal ein. Hier handelt es sich um folgende Bereiche:
- Bergwacht
- Betreuungsdienst
- Sanitätsdienst
- Technischer Dienst
- Wasserwacht
- Pflegehilfsdienst
Ihr Ansprechpartner im DRK-Landesverband Hessen
Thomas Hanschke
Tel.: 0611 / 7909 - 143
Email: thomas.hanschke@drk-hessen.de





