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Betreuungsstelle
Die Betreuungsstelle (BtSt) ist eine ortsfeste Einrichtung des Betreuungsdienstes. Sie unterstützt hilfsbedürftige Personen mit Versorgungsgütern, betreut diesen Personenkreis und wirkt bei der vorübergebender Unterbringung mit.
Die Betreuungsstelle
- wirkt bei der Planung und Vorbereitung zur Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen mit,
- wirkt bei der Aufnahme, Unterbringung und Registrierung von hilfsbedürftigen Personen mit,
- wirkt bei der Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften mit,
- bereitet Kalt- und Warmverpflegung zu und stellt Getränke bereit, wirkt mit bei der psychosozialen
Betreuung von hilfsbedürftige Personen, insbesondere Kinder, Mütter, alte und gebrechliche Personen, - ist Anlaufstelle für die Einbindung von niedergelassenen Ärzten und anderen Heilhilfskräften,
- bereitet Verpflegung zu und verteilt sie,
- verteilt Gegenstände des dringendsten persönlichen Bedarfs an Bedürftige, insbes. Hygieneartikel und Bekleidung,
- stellt Hilfsmittel (z.B Rollstühle, Krankentragestuhl usw.) zur Verfügung,
- verteilt Spielzeug an die Kinder,
- führt sonstige humanitäre Aufträge im Auftrag des KatS-Stabes durch,
- kann Sitz od. Außenstelle der Kreisauskunftstelle sein



