Quicknavigation
Unternavigation
- Bildungsprogramm
- Gesundheit/Krankheit
- Kinder, Jugend und Familie
- Senioren
- Behindertenhilfe
- Migration
- Soziale Unterstützung
- Katastrophenschutz
- Suchdienst
- Erste Hilfe
- Rettungsdienst
- Blutspenden
- Freiwilligen Arbeit, Zivildienst und Beruf
- Fahrdienste
- Jugendrotkreuz
Suchen Sie hier Ihren Kreisverband
© 2010 | Impressum
Inhalt
Springe zurück zur Hauptnavigation
Springe zurück zur Unternavigation
Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung
Gemäß der von der Innenministerkonferenz (IMK) 2002 verabschiedeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung" beabsichtigt der Bund, die Ausstattung für den ergänzenden Katastrophenschutzes nicht länger, wie ursprünglich, ausschließlich am Verteidigungsfall zu orientieren, sondern unter Einbeziehung neuer, aktueller Bedrohungs- und Gefahrenlagen neu auszurichten.
Der Bund ist zu Leistungen für den ergänzenden Katastrophenschutz, insbesondere zur Fahrzeugausstattung, gesetzlich verpflichtet. Diese Bundesleistungen bilden nach der "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" den Kernbestandteil der Bundesleistungen mit Blick auf aktuelle Bedrohungslagen.
Das neue Fachkonzept trägt dieser Entwicklung Rechnung. Schwerpunkte sind der Massenanfall von Verletzten und der ABC-Schutz. Es ist gefährdungsorientiert und auf schwerpunktmäßige Vorhaltung und nicht mehr wie bisher auf eine flächendeckende angelegt.
Die IMK hat im Juni 2007 neben der Forderung nach einer stärkeren Verzahnung der Gefahrenabwehrpotentiale in den Bereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung von Bund und Ländern festgestellt, dass der ergänzende Katastrophenschutz auf bestimmte Schwerpunkte zu fokussieren ist.
Die IMK sieht deshalb in der vorgesehenen Struktur und Ausstattung der Medizinischen Task Forces (MTF) grundsätzlich ein fachlich fundiertes und in sich schlüssiges Konzept und anerkennt das Zugeständnis des Bundes, dass die Ausstattung der MTF verteilt werden kann. Aus Sicht des Bundes ist es allerdings erforderlich, bei Bedarf die MTF als geschlossene Einheit nach den Bundesvorgaben einheitlich zusammenstellen zu können.




