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Gesetzliche Grundlagen
Die Organisation und die Durchführung des hessischen Rettungsdienstes fällt gemäß der Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes unter die Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Die gesetzliche Grundlage für den Rettungsdienst im Land Hessen bildet seit dem 01.01.1992 das Hessische Rettungsdienstgesetz.
Am 24.11.1998 wurde dieses Gesetz erstmalig novelliert und ist nun als das Hessisches Rettungsdienstgesetz 1998 (HRDG-1998) die maßgebliche rechtliche Grundlage für den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Hessen.




