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HausNotruf
Selbstbestimmt und unabhängig in der vertrauten Umgebung leben. Freiheiten bis ins hohe Alter oder bei hohen Gesundheitsrisiken genießen. Und dabei die beruhigende Gewissheit haben, dass im Notfall schnell fachkundige Hilfe kommt. Rund um die Uhr. Diese Sicherheit gibt Ihnen der DRK-HausNotruf.
Ausgerüstet mit einem kleinen Sender genügt ein kleiner Daumendruck und unsere medizinisch geschulten Mitarbeiter sind in kürzester Zeit für Sie da, um Ihnen zu helfen. Bei einem akuten Notfall leiten Sie die erforderlichen Rettungsmaßnahmen ein. Eine schnelle Hilfe, die auch das Risiko von Folgeschäden verringert.
Dieser einzigartige Service wendet sich an allein lebende Menschen, an Patienten mit Risikokrankheiten und an Menschen mit Behinderung - aber auch an deren Angehörige, die im Notfall sofort verständigt werden
Für wen ist der HausNotruf gedacht ?
- Allein lebende Menschen
- Menschen jeder Altersgruppe mit Risikokrankheiten
- Menschen mit Behinderungen
- Angehörige, die sofort verständigt sein wollen
Wie funktioniert der HausNotruf?
Die Installation des HausNotrufgerätes ist denkbar einfach. Im Notfall genügt ein Knopfdruck - automatisch wird eine direkte Verbindung zur DRK-Zentrale hergestellt.
Der DRK-HausNotrufzentrale ist jeder Teilnehmer bekannt. Auf einem Datenblatt sind alle lebens-wichtigen Daten, die erforderlichen Medikamente, der Name des Arztes und die Anschrift der Kontaktpersonen hinterlegt und erscheinen automatisch auf dem Bildschirm. Bedarfsgerechte Hilfe kann ohne den Verlust wertvoller Zeit für Sie eingeleitet werden.
Alles, was Sie für diesen Service brauchen, ist ein Telefonanschluss für das Teilnehmergerät. Die Installation übernimmt Ihr DRK-Service-Team. Zusätzlich erhalten Sie den kleinen Sender, den Sie in Ihrer Wohnung, im Garten, in der Nachbarschaft bei sich tragen - bequem als Halskette, Armband oder als Anstecker.
Was kostet der DRK-HausNotruf?
Die Kosten für die Teilnahme am DRK-HausNotruf erfahren Sie bei Ihrem jeweiligen DRK-Kreisverband. Es gibt die Möglichkeit, beim Sozialamt die Kostenübernahme für die Teilnehmerbeiträge zu beantragen. Nach dem Pflegegesetz kann auch die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die technische Ausstattung als "Hilfsmittel für Pflegebedürftige" übernehmen.





