buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Satzung

DRK-Landesverband Hessen e.V.

Die aktuelle Satzung des DRK-Landesverbandes Hessen e.V. wurde am 06. November 2021 von der Landesversammlung in Baunatal beschlossen. Unter anderem regelt Sie Grundlagen unserer haupt- und ehrenamtlichen Arbeit sowie Fragen der verbandlichen Ordnung und Organisation.

Die Satzung des Deutschen Roten Kreuzes (Bundesverband) finden Sie hier. Die Satzung des DRK-Landesverbandes Hessen e.V. können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:

Selbstverständnis und Aufgaben

Auszug aus der Satzung des DRK-Landesverbandes Hessen e.V.

Vorbemerkung:
Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche Sprachform gewählt ist, schließt dies alle anderen Sprachformen mit ein. Dies gilt nicht für Funktionen, die sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form vorgesehen werden.

§ 1 – Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hessen e.V. (DRK-Landesverband Hessen) bekennt sich zuden sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz-und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des DRK-Landesverbandes Hessen sowie deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Der DRK-Landesverband Hessen ist Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes e.V. (Bundesverband). Der Landesverband ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordneten Verbänden, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Landes Hessen.

(4) Das Deutsche Rote Kreuz e.V. (Bundesverband) ist die von der Bundesregierung und vom IKRK anerkannte Hilfsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes e. V. nimmt der DRK-Landesverband Hessen die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Landesverbandes und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der DRK-Landesverband Hessen ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Landesverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Landesverband.

(7) In der Bergwacht und in der Wasserwacht kann es Jugendrotkreuz-Gruppen geben; die betroffenen Kinder und Jugendlichen gehören sowohl dem Jugendrotkreuz als auch der Bergwacht oder Wasserwacht an.

§ 2 – Aufgaben

(1) Der DRK-Landesverband Hessen stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§1) und seiner Möglichkeiten (§30) folgende Aufgaben:

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Verantwortung für die Spendevon Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung auch aus unwegsamem Gelände, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörigen Aktivitäten wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,

(2) Der DRK-Landesverband Hessen nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz-und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • ambulante sozialpflegerische Dienste,
  • Altenpflegeausbildung,
  • Auslandshilfe,
  • Beratung und Kontrolle der Wirtschaftsführung der Mitgliedsverbände,
  • Beratung und Koordination der Mitgliedsverbände in den Kernaufgaben,
  • Beteiligungsmanagement,
  • Bildungsplanung,
  • Durchführungvon Lehrgängen und Tagungen,
  • Humanitäre Hilfe,
  • Katastrophenschutz,
  • Koordination der Gremien der Gemeinschaften,
  • Kurzzeitpflege,
  • Lobbyarbeit,
  • Mittelakquise und Fundraising,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • stationäre Altenpflege,
  • Suchdienst,
  • Tagespflege,
  • Verbandsentwicklung sowie
  • Verbreitung der Genfer Rotkreuzabkommen.

(4) Der DRK-Landesverband Hessen wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.