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Prävention und Intervention

Frau

Athina Füsser

Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt

Tel: 0611-7909-140
athina.fuesser@drk-hessen.de

DRK-Landesverband Hessen e. V.
Abraham-Lincoln-Straße 7
65189 Wiesbaden

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt erkennt man nicht immer auf den ersten Blick. Sie bezeichnet das Überschreiten persönlicher Grenzen. Dies geschieht immer mit Absicht, in Worten oder Taten und ohne Zustimmung des Gegenübers. Die Täter sind den Betroffenen in 90% der Fällen sehr gut bekannt (vgl. Enders, 2006) und wollen vor allem ihre Macht ausüben und zeigen. Deshalb suchen sie sich gezielt Menschen aus, die abhängig von ihnen oder ihnen untergeordnet sind.

Sexualisierte Gewalt geschieht überall. Ich kann am Arbeitsplatz, im Ehrenamt und als Kunde einer DRK-Dienstleistung davon betroffen sein. Wir im Roten Kreuz nehmen uns deshalb der Verantwortung an und sehen die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt als Grundlage unserer Arbeit.

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Deutschen Roten Kreuz

Obwohl sich das Deutsche Rote Kreuz in seinen Grundsätzen der Achtung der Menschenwürde verpflichtet, hat es auch in unserem Verband Vorfälle sexualisierter Gewalt gegeben. Um Menschen, die unsere Angebote gestalten und nutzen, vor Gewalt und Machtmissbrauch aus den eigenen Reihen zu schützen, wurden die DRK-Bundesstandards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Seit September 2017 gibt es einen Präsidiumsbeschluss zu deren konkreten Umsetzung im Landesverband Hessen.

Bis 2022 wird ein umfassendes Konzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt entwickelt und nach und nach hier auf der Homepage veröffentlicht werden.

Die DRK-Standards im neuen Wortlaut

2012 wurden auf Bundesebene die „DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“ entwickelt. Dies geschah nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle in namhaften pädagogischen Einrichtungen im Jahr 2010.

Die Umsetzung der DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in den einzelnen Landesverbänden hat gezeigt, dass Schutz vor sexualisierter Gewalt im DRK nur dann möglich ist, wenn alle Bereiche und Tätigkeitsfelder des DRK mitgedacht werden. Die Ausübung sexualisierter Gewalt beschränkt sich nicht auf Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung, sondern betrifft Alle. Die Umsetzung der DRK Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Hessen wird gemeinschaftsübergreifend angestrebt und alle Tätigkeitsfelder betreffen. Nach dem Vorbild der Umsetzungen der Landesverbände Nordrhein und Rheinland-Pfalz weiten wir somit die Anwendung der DRK-Standards auf „alle uns anvertrauten Menschen“ aus.

Es folgen nun die DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im neuen Wortlaut, wie sie der Landesverband Rheinland-Pfalz erarbeitet hat (vgl. DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. 2015).

  • Standard 1 – Konzeption

    In allen Gliederungen (Landesverband, Bezirksverband, Kreisverband, Ortsverein, Schwesternschaften) des DRK, in den Einrichtungen und in den Diensten, die mit Menschen arbeiten, liegt eine Konzeption zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter_innen sowie ehrenamtlich Aktive vor. Die jeweiligen Konzeptionen orientieren sich an den Musterkonzeptionen des DRK-Bundesverbandes.

  • Standard 2 – Kenntnisse und Wissenserwerb

    Alle hauptamtlich und nebenamtlich Mitarbeitenden, jeder ehrenamtlich Aktive sowie jede/r in verantwortlicher Funktion, weiß, was zu tun ist, um jederzeit eine wirkungsvolle Intervention bzw. langfristig eine wirkungsvolle Prävention einzuleiten. Das Wissen darum ist jeder Person zu Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen nahezubringen.

  • Standard 3 – Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

    Alle hauptamtlich und nebenamtlich Mitarbeitenden, jeder/r ehrenamtlich Aktive sowie jedes Mitglied in verantwortlicher Funktion, unterschreibt eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodexes zum Schutz vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt.

  • Standard 4 – Erweitertes Führungszeugnis

    Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter_innen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen*, legen zu Beginn ihrer Tätigkeit und mindestens alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor.

    Die bundeseinheitliche Regelung für ehrenamtliche Mitglieder lautet nun wie folgt: Ehrenamtliche Mitarbeiter_innen der Rotkreuzgemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht und Wohlfahrts- und Sozialarbeit legen zu Beginn ihrer Tätigkeit und mindestens alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vor, sofern sie regelmäßig Kinder und Jugendliche betreuen, beaufsichtigen, pädagogisch bilden und ausbilden oder eine klare Funktion und Aufgabe haben, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Auf örtlicher Ebene erfolgt eine Prüfung gemäß der Kriterien des Deutschen Vereins, ob aufgrund der Art, der Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis erforderlich ist.

    In Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten bei Trägern der freien Jugendhilfe (Jugendrotkreuz) erfolgt gemäß Bundeskinderschutzgesetz (SGB VIII, §72a, Absatz (4)) die Regelung (vor Ort) zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse durch Vereinbarungen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern. Dabei sollten bei den entsprechenden Verhandlungen und Gesprächen die Empfehlungen des Deutschen Vereins sowie die Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendringes als Argumentationshilfen genutzt und in die Jugendhilfeausschüsse eingebracht werden.

    * Laut §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist das erweiterte Führungszeugnis nur vorgesehen für Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, es sei denn, die Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf den §30 a BZRG vorgesehen. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage wird deshalb ein erweitertes Führungszeugnis für Personen, die mit Erwachsenen arbeiten, nicht ausgestellt.

    Unterstützende Informationen zur Vorlage eine Erweiterten Führungszeugnisses des Deutschen Vereins und des Bundesjugendringes haben wir für Sie hinterlegt. 

  • Standard 5 – Beteiligung

    Für alle Kontakte ist verbindlich festgelegt, wie diese in geeigneter Weise bei allen sie betreffenden Entscheidungen gehört und ihre Meinung berücksichtigt werden. Die Beteiligungsrechte und wie sie eingefordert werden können, werden zu Beginn des Kontaktes und im weiteren Verlauf zielgruppengerecht kommuniziert.

  • Standard 6 – Beschwerdemanagement und Vertrauenspersonen

    Jede Gliederung des DRK benennt für ihre Adressat_innen und deren Angehörige eine angemessene Zahl von Ansprechpartner_innen bzw. Vertrauenspersonen, mindestens jedoch eine Frau und einen Mann je Mitgliedsverband sowie eine qualifizierte Institution außerhalb des Verbands und kommuniziert diese Personen und den Zugangsweg zu ihnen in geeigneter Weise.

  • Standard 7 – Verbandsinterne Strukturen

    Jeder Landesverband bzw. der Verband der Schwesternschaften und der Bundesverband benennt eine hauptamtliche Person, die auf dem Gebiet der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt über nachweisliche Kenntnisse verfügt. Diese Person prüft, auf welchen Ebenen ein Netzwerk von Vertrauenspersonen für den haupt- und/oder ehrenamtlichen Bereich notwendig ist, und implementiert dies.

  • Standard 8 – Verfahrensweise bei sexualisierter Gewalt

    Alle Gliederungen, Einrichtungen, Dienste und Angebote, haben eine verbindliche Verfahrensweise festgelegt, wie sie eine Beschwerde, eine Vermutung oder einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt abklären und darauf oder auf einen Übergriff fachlich angemessen reagieren.

Arbeitsmaterialien zur sexualisierten Gewalt

Wie lassen sich Präventionsmaßnahmen in der Organisation umsetzen? Nachfolgend haben wir verschiedene Arbeitsmaterialien und Handlumgsempfehlungen zum Thema sexualisierte Gewalt für Sie zusammengestellt. Gerne unterstützen wir unsere Kreisverbände und Ortsvereine auf Anfrage mit weiteren Informationen!