Die eingehaltene Hilfsfrist zählt nicht allein ...
Zehn lebensrettende Minuten gibt das Hessische Rettungsdienstgesetz als Hilfsfrist vor. Doch es gibt weitere wichtige Qualitätsmerkmale ...

Wiesbaden, am 21. Februar 2017. Zehn lebensrettende Minuten sind in Hessen für den Rettungsdienst vorgegeben: Dieser Zeitraum soll maximal vergehen vom Eingang einer Notfallmeldung bei der zuständigen Zentralen Leitstelle bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort. So schreibt es das Hessische Rettungsdienstgesetz vor. Das DRK in Hessen ist der größte Anbieter im Rettungsdienst und sieht die Einhaltung der Hilfsfrist als äußerst wichtig an.
Zeitverzögernd auf die Einhaltung der Hilfsfrist wirken allerdings viel Verkehr, schlechte Witterung, Umleitungen usw. Dazu kommt, dass in den vergangenen Jahren die Bereitschaft, eine Rettungsgasse zu bilden deutlich abgenommen hat. Entsprechende Kampagnen zur Rettungsgasse begrüßt das DRK in Hessen ausdrücklich.
Eingehaltene Hilfsfrist ist kein alleiniges Qualitätsmerkmal
Die eingehaltene Hilfsfrist zur Einschätzung von Qualität in der Notfallversorgung ist nicht das einzige Merkmal. Günter Ohlig, Bereichsleiter Rettungsdienst und Notfallmanagement im DRK-Landesverband Hessen e.V. betont: „Für lebensbedrohliche Notfallsituationen (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt etc.) ist neben der Hilfsfrist (die das Eintreffen des Rettungsmittels definiert) die Prähospitalzeit (wie lange dauert es, bis der Notfallpatient in der adäquaten Behandlungseinrichtung ist) ein entscheidender Faktor. Nur wenn ein Schlaganfall-Patient innerhalb einer Stunde einer adäquaten Therapie zugeführt wird, hat er eine Chance ohne bleibende Schäden davon zu kommen.“
Damit wird die Krankenhauslandschaft und die Erreichbarkeit der Behandlungseinrichtungen ein gleichermaßen relevanter Faktor. Dazu kommt die Organisation von Notaufnahmen in den Kliniken. „Eine Qualitätsbeurteilung ausschließlich über die Messung der eingehaltenen Hilfsfrist ist nicht zielführend“, führt Günter Ohlig aus.
Wie viele Rettungsmittel sind genug?
Die Anzahl der vorgehaltenen Rettungsmittel sind ein wesentlicher Parameter für die Einhaltung der Hilfsfrist. Hier ist vielfach bereits durch die Träger des Rettungsdienstes (Landkreise und kreisfreie Städte) nachgesteuert worden.
Die Erreichung der letzten Prozentpunkte beim Hilfsfristerreichungsgrad bedarf enormer finanzieller Anstrengungen. Dazu muss auch das adäquate Personal vorhanden sein.
Ein Anspruch auf wirtschaftliche Aufwandserstattung bleibt bei den partnerschaftlichen Verhandlungen zwischen DRK und Krankenkassen bestehen. Gespräche in Richtung Kostensteigerung sind mit den Kostenträgern nicht einfach zu führen.
Günter Ohlig vom DRK-Landesverband Hessen sagt dazu: „In Zukunft wird man wieder über eine verstärkte Vorhaltung von reinen Krankentransportfahrzeugen und eine Versorgungsfrist, als signifikante Messgröße aus Hilfsfrist und Prähospitalzeit und deren Bemessung, nachdenken müssen.“
Der DRK-Rettungsdienst in Hessen
Es gibt 237 Rettungswachen inkl. NEF Standorte des DRK in Hessen, 586 Einsatzfahrzeuge stehen inklusive Reservefahrzeuge zur Verfügung. Insgesamt 2.779 Mitarbeiter leisten ihren Einsatz bei 538.627 Notfällen und Krankentransporten. Dabei fuhren die Rotkreuzler allein im Jahr 2015 17.538.077 km in Hessen. Das ist über 45 Mal die Strecke von der Erde zum Mond!